Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit dem 1. November 2020 die energetischen Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude in Deutschland. Es führt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.

Mit der Novelle des GEG im Jahr 2023 wurden die Anforderungen verschärft, um die Klimaschutzziele bis 2045 zu erreichen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten weitere Regelungen, insbesondere im Bereich des erneuerbaren Heizens.

Wesentliche Neuerungen im GEG 2025

  1. Erneuerbare Heizsysteme: Neu installierte Heizungen müssen ab 2025 mindestens 65 % ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch bei Heizungstausch in Bestandsgebäuden.
  2. Technologische Prioritäten: Vorrang für Wärmepumpen, Solarthermie und hybride Heizsysteme. Fossile Heizungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
  3. Wärmenetze: Anschlüsse an grüne Wärmenetze mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie werden bevorzugt.
  4. Förderung: Hauseigentümer erhalten finanzielle Unterstützung, um auf erneuerbare Heizungssysteme umzusteigen.
  5. Nachweispflichten: Ein Nachweis über die Einhaltung der 65 %-Regel ist bei der Installation einer neuen Heizanlage erforderlich.

Energiebilanzierung

Die Energiebilanz umfasst Raumheizung, Kühlung, Warmwasserbereitung und elektrische Hilfsenergie. Wichtig sind:

  • Wärmebrücken: Minimierung von Energieverlusten
  • Luftdichtheit: Optimiertes Raumklima durch geringe Verluste


Nachhaltige Bau- und Sanierungsansätze

Unsere Projekte unterschreiten die Vorgaben des GEG durch moderne Technologien und nachhaltige Energieträger.

Weitere Informationen zum GEG:


Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 681-0
Webseite: www.bmwsb.bund.de